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Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein!

Rechtsanwalt Rath legt Wert darauf, Ihnen als Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten werden von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Hierzu beraten wir Sie gern in unserer Kanzlei.

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Rechtsschutzversicherung - Übernahme der Anwaltskosten

Wer seinen Arzt oder ein Krankenhaus verklagt oder verklagt wird, hat mit Kosten zu rechnen. In diesen Fällen gibt eine Rechtsschutzversicherung den notwendigen Rückhalt, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Übernahmefähige Kosten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch im Arzthaftungsprozess zu verfolgen. Dazu gehören stets die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und auch die erstattungsfährigen Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren geht.

Wenn erforderlich, dann werden dem Rechtsanwalt auch die Kosten für die Reise an ein anderes Gericht (außerhalb des eigenen Landgerichtsbezirks) oder die Kosten für die Beauftragung eines Kollegen vor Ort erstattet.

Muss der Versicherte Zeugen stellen und deren Kosten übernehmen oder sogar ein kostenintensives Gutachten erbringen, um sein Recht durchzusetzen, so werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung ersetzt.

Die Deckungsanfrage an die Versicherung stellen wir für Sie.